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Brief­wahl so funktioniert’s

Brief­wahl ist dei­ne Mög­lich­keit zur Stimm­ab­ga­be, wenn du am 23. Febru­ar nicht wäh­len gehen kannst.

1. Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen

Ab dem 13. Janu­ar wer­den bun­des­weit die Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen ver­sen­det.

2. Brief­wahl­un­ter­la­gen anfor­dern

Mit dei­ner Wahl­be­nach­rich­ti­gung kannst du zu dei­ner zustän­di­gen Gemein­de oder Stadt ins Rat­haus gehen  und dort, bis zum Frei­tag vor der Wahl, direkt vor Ort dei­ne Stim­me abge­ben.

Wenn du Zuhau­se wäh­len möch­test kannst du mit dei­ner Wahl­be­nach­rich­ti­gung die Brief­wahl­un­ter­la­gen anfor­dern. Alle Infor­ma­tio­nen dazu fin­dest du auf dei­ner Wahl­be­nach­rich­ti­gung. Sen­de sie zurück an dein Wahl­amt und du bekommst die Wahl­un­ter­la­gen via Post gesen­det.

Eini­ge Städ­te und Gemein­den bie­ten die Anfor­de­rung der Brief­wahl­un­ter­la­gen mitt­ler­wei­le auch auf ihrer Web­sei­te an. Schau ein­fach auf deren Sei­te nach. 

3. Brief­wahl­un­ter­la­gen aus­fül­len

Die Brief­wahl­un­ter­la­gen wer­den dir per Post zuge­sen­det. Nimm dir Zeit und gebe dei­ne Stim­me ab. 

Wich­tig: Wenn du dei­nen Wahl­zet­tel zurück schickst muss er spä­tes­tens am 19.02.2025 in die Post.

Du hast zwei Stim­men, gestal­te dei­ne und die Zukunft unse­res Lan­des mit  – egal, wo Du bist!