Briefwahl ist deine Möglichkeit zur Stimmabgabe, wenn du am 23. Februar nicht wählen gehen kannst.
1. Wahlbenachrichtigungen
Ab dem 13. Januar werden bundesweit die Wahlbenachrichtigungen versendet.
2. Briefwahlunterlagen anfordern
Mit deiner Wahlbenachrichtigung kannst du zu deiner zuständigen Gemeinde oder Stadt ins Rathaus gehen und dort, bis zum Freitag vor der Wahl, direkt vor Ort deine Stimme abgeben.
Wenn du Zuhause wählen möchtest kannst du mit deiner Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen anfordern. Alle Informationen dazu findest du auf deiner Wahlbenachrichtigung. Sende sie zurück an dein Wahlamt und du bekommst die Wahlunterlagen via Post gesendet.
Einige Städte und Gemeinden bieten die Anforderung der Briefwahlunterlagen mittlerweile auch auf ihrer Webseite an. Schau einfach auf deren Seite nach.
3. Briefwahlunterlagen ausfüllen
Die Briefwahlunterlagen werden dir per Post zugesendet. Nimm dir Zeit und gebe deine Stimme ab.
Wichtig: Wenn du deinen Wahlzettel zurück schickst muss er spätestens am 19.02.2025 in die Post.
Du hast zwei Stimmen, gestalte deine und die Zukunft unseres Landes mit – egal, wo Du bist!